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Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Phase 2) und Novemberhilfe

Die Überbrückungshilfe für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 war zentraler Eckpfeiler des im Juni 2020 beschlossenen Corona-Konjunkturpakets.

Veröffentlicht am 26.11.2020

Die Überbrückungshilfe für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 war zentraler Eckpfeiler des im Juni 2020 beschlossenen Corona-Konjunkturpakets.

Der Förderzeitraum wird nun in der zweiten Phase auf die Monate September bis Dezember verlängert.

Dabei werden die Zugangsbeschränkungen gesenkt und die Förderung ausgeweitet.

Außerdem hat die Bundesregierung aufgrund des Teil-Lockdowns im November 2020 denjenigen Unternehmen, die davon direkt und indirekt betroffen sind, eine unbürokratische Sonderunterstützung zugesagt. Es handelt sich dabei – anders als bei der Überbrückungshilfe – nicht um einen kostenabhängigen Zuschuss. Vielmehr berechnet sich die Höhe im Vergleich zu dem Umsatz des Novembers 2019 bzw. dem durchschnittlichen Umsatz aus 2019.

 Die wesentlichen Eckpunkte der Überbrückungshilfe (Phase 2) und der Novemberhilfe lesen sie hier: Überbrückungshilfe und Novemberhilfe