Einführung Elektronischer Rechnungen ab 01.01.2025

Sehr geehrte Mandanten,
ab dem 01.01.2025 tritt die Verpflichtung zum Empfang von elektronischen Rechnungen (E-Rechnung) in Kraft. Zu einem späteren Zeitpunkt wird ebenfalls die Verpflichtung zur Erstellung von E-Rechnungen eingeführt.
Alle Unternehmer, einschließlich Ärzte, Vermieter, die zur Umsatzsteuer optiert haben, und andere Unternehmer, die im Inland nur steuerfreie Umsätze ausführen, sind verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können.
Aus unserem Merkblatt „Elektronische Rechnungen (Stand Oktober 2024)“ können Sie die wichtigsten Informationen entnehmen.
Bitte prüfen Sie schon jetzt, ob Sie die entsprechende Software besitzen, um E-Rechnungen zu empfangen und zu erstellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl von entsprechenden Programmen.